Corona: Informationen zur Nutzung der Gewässer und des Vereinsgeländes

Corona: Informationen zur Nutzung der Gewässer und des Vereinsgeländes

Update 5.6.2020: (Quelle: RBB24.de)

Fitnessstudios und Freibäder dürfen ab dem 28. Mai wieder öffnen. In Freibädern werden die Gästezahlen an die Größen der Schwimmbecken und Liegeflächen angepasst. Auch Umkleide- und Duschräume dürfen genutzt werden. …
Boots- und Flugsport ist gestattet. Ebenso erlaubt ist Sport auf Außenanlagen und ein anschließendes Verweilen im Freien, sofern die Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Mannschaftssport ist erlaubt, solange Körperkontakt vermieden wird. Sportvereine dürfen zudem wieder Wettkämpfe veranstalten.

(Daraufhin werden wir am 20.6.2020 eine Veranstaltung des Vereins durchführen, siehe “Termine”)

Update 15.5.2020: (Auszug aus einer email des Stadtsportbundes Cottbus)

Ab Freitag den 15.Mai ist der Breiten- und Freizeitsport im Freien wieder erlaubt. Damit können Cottbuser auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen gemeinsam Sport treiben – Einschränkung: weiterhin nur kontaktlos unter freiem Himmel.

Insbesondere Aktive der Sportarten Leichtathletik, Fitness, Fußball, Radsport, Tennis oder Reitsport könnten so, unter Berücksichtigung der Abstands- und Hygieneregeln, demnächst so etwas wie Trainingsalltag erleben und genießen. 

Der Zugang zur Sportanlage ist z.B. so zu gestalten, dass alle anwesenden Personen stets einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einhalten und keine Ansammlungen von Personen entstehen. Ebenso müssen alle Sportlerinnen und Sportler durch deutliche Hinweise der Übungsleiter/Trainer auf die Abstandsregeln aufmerksam gemacht werden. Die Neufassung der Eindämmungsverordnung erlaubt nun auch wieder die Benutzung der WC-Anlagen des Sportgeländes. Gleiches gilt für Gebäude, in denen Sportgeräte … untergebracht sind. Andere Sanitäreinrichtungen sowie Umkleideräume und -kabinen dürfen dagegen nicht genutzt werden.

Wettkämpfe/Regatten sind derzeit noch nicht zulässig.

Stand 14.4.2020:


Die Polizei Brandenburg hat Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie festgelegt und auf Ihrer Seite veröffentlicht.

https://polizei.brandenburg.de/pressemeldung/corona-informationen-zur-nutzung-der-gew/1889322

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