- Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen,
Umlagen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
- Im § 10 der Vereinssatzung ist verankert, dass jedes Vereinsmitglied einen Beitrag zu entrichten hat. Die
Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest.
- Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Art einer Mitgliedschaft.
- Die Umlage ist von allen aktiven Mitgliedern zu entrichten.
Beitragshöhen 2024 sind aus der folgenden Tabelle abzulesen:
Beitragsform |
Mitgliedsform |
Jahresbeiträge |
Umlage |
1 |
aktive Mitglieder |
100€ |
80€ |
2 |
passive Mitglieder |
50€ |
keine |
3 |
Kinder- und Jugendliche bis 18 Jahre |
35€ |
keine |
4 |
Azubis, Wehrpflichtige und Studenten |
40€ |
keine |
5 |
mitsegelnde Ehepartner |
20€ |
keine |
Beitragshöhen 2025 sind aus der folgenden Tabelle abzulesen:
Beitragsform |
Mitgliedsform |
Jahresbeiträge |
Umlage |
1 |
aktive Mitglieder |
130€ |
80€ |
2 |
passive Mitglieder |
80€ |
keine |
3 |
Kinder- und Jugendliche bis 18 Jahre |
50€ |
keine |
4 |
Azubis, Wehrpflichtige und Studenten |
70€ |
keine |
5 |
mitsegelnde Ehepartner |
50€ |
keine |
- Sportfreunde, die in den Verein neu eintreten zahlen gemäß § 10 eine einmalige
Eintrittszahlung in Höhe von 250€.
- Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich dem Vorstand mitzuteilen.
- Im jeweiligen Mitgliedsbeitrag sind alle Abgaben enthalten, die an Organisationen und
Institutionen durch den Verein zu entrichten sind.
- Die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages kann im Lastschriftverfahren (SEPA) erfolgen. Dazu ist
eine schriftliche Einverständniserklärung des Mitgliedes notwendig. Im Falle einer Lastschriftteilnahme
werden der Beitrag und die Umlage zum 30. April des laufenden Jahres vom angegebenen Konto des
betreffenden Vereinsmitgliedes eingezogen.
- Vereinsmitglieder haben weiterhin die Möglichkeit ihre Mitgliedsbeiträge bis zum 30. April des
laufenden Jahres auf folgendes Konto einzuzahlen:Überweisungsgrund: Name / Beitragsjahr
Kontoinhaber: Segelclub Blau-Weiß Cottbus e.V.
Bank: Sparkasse Spree-Neiße
Iban: DE10 1805 0000 3302 1031 57
BIC: WELADED1CBN
- Zweitliegeplatz
Jedem aktivem Mitglied steht ein Bootsliegeplatz zu.
Für jeden weiteren Zweitliegeplatz wird eine zusätzliche Umlage erhoben.
Jahresumlage 80€ je Saison
- Trailerliegeplatz
Für jeden genutzten Trailerliegeplatz wird eine Umlage erhoben.
Jahresumlage 10€ je Saison
- Gastliegeplatz
Gastliegeplätze werden nur für ein kurzen Zeitraum (1Tag bis max.4 Wochen) in direkter Absprache mit dem
Vorstand gegen Vorauszahlung einer Umlage vergeben:
1-5 Tage 10€ je Tag
ab 1 Woche 50€ je volle Woche