Beitrags- und Umlagenordnung 2025/26

  1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen,
    Umlagen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
  2. Im § 10 der Vereinssatzung ist verankert, dass jedes Vereinsmitglied einen Beitrag zu entrichten hat. Die
    Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest.
  3. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Art einer Mitgliedschaft.
  4. Die Umlage ist von allen aktiven Mitgliedern zu entrichten.
    Beitragshöhen 2025 sind aus der folgenden Tabelle abzulesen:
Beitragsform Mitgliedsform Jahresbeiträge Umlage
1 aktive Mitglieder 130€ 80€
2 passive Mitglieder 80€ keine
3 Kinder- und Jugendliche bis 18 Jahre 50€ keine
4 Azubis, Wehrpflichtige und Studenten 70€ keine
5 mitsegelnde Ehepartner 50€ keine

Beitragshöhen 2026 sind aus der folgenden Tabelle abzulesen:

Beitragsform Mitgliedsform Jahresbeiträge
1 aktive Mitglieder 130€
2 passive Mitglieder 80€
3 Kinder- und Jugendliche bis 18 Jahre 50€

Die Umlage entfällt ab 2026. Dies wird ersetzt durch den Beitrag für den Liegeplatz:
Landlieger : 80 €/a,   Wasserlieger: 150€/a
Damit bezahlen aktive Mitglieder ohne eigenes Boot keine Umlage bzw. Liegepatzgebühr.

  1. Sportfreunde, die in den Verein neu eintreten zahlen gemäß § 10 eine einmalige
    Eintrittszahlung in Höhe von 250€.
  2. Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich dem Vorstand mitzuteilen.
  3. Im jeweiligen Mitgliedsbeitrag sind alle Abgaben enthalten, die an Organisationen und
    Institutionen durch den Verein zu entrichten sind.
  4. Die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages kann im Lastschriftverfahren (SEPA) erfolgen. Dazu ist
    eine schriftliche Einverständniserklärung des Mitgliedes notwendig. Im Falle einer Lastschriftteilnahme
    werden der Beitrag und die Umlage zum 30. April des laufenden Jahres vom angegebenen Konto des
    betreffenden Vereinsmitgliedes eingezogen.
  5. Vereinsmitglieder haben weiterhin die Möglichkeit ihre Mitgliedsbeiträge bis zum 30. April des
    laufenden Jahres auf folgendes Konto einzuzahlen:Überweisungsgrund: Name / Beitragsjahr
    Kontoinhaber: Segelclub Blau-Weiß Cottbus e.V.
    Bank: Sparkasse Spree-Neiße
    Iban: DE10 1805 0000 3302 1031 57
    BIC: WELADED1CBN
  6. Zweitliegeplatz (2025)
    Jedem aktivem Mitglied steht ein Bootsliegeplatz zu.
    Für jeden weiteren Zweitliegeplatz wird eine zusätzliche Umlage erhoben.
    Jahresumlage 80€ je Saison
    ab 2026: der Zweitliegeplatz richtet sich nach den Beiträgen für den Erstliegeplatz.
  7. Trailerliegeplatz (2025)
    Für jeden genutzten Trailerliegeplatz wird eine Umlage erhoben.
    Jahresumlage 10€ je Saison
    ab 2026: aus „Jahresumlage“ wird „Jahresbeitrag“: 10€/Saison
  8. Gastliegeplatz
    Gastliegeplätze werden nur für einen kurzen Zeitraum (1Tag bis max.4 Wochen) in direkter Absprache mit dem
    Vorstand gegen Vorauszahlung einer Umlage vergeben:
    1-5 Tage 10€ je Tag
    ab 1 Woche 50€ je volle Woche